„Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!“
Für das Gemeinwohl 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr ehrenamtlich sowie
unentgeltlich einsatzbereit!
Die Kommunen sind gemäß Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (BrSchG) verpflichtet, die Gefahrenabwehr im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung für ihr Gemeindegebiet sicherzustellen und eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr einzurichten. Aus diesem Grund handelt es sich bei den Feuerwehren auch nicht um Vereine, sondern um Dienststellen der Kommunen, die ausschließlich über ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen.
Das Feuerwehrwesen in der Bundesrepublik Deutschland sieht für Kommunen ab 80.000 Einwohnern in der Regel die Aufstellung einer Berufsfeuerwehr vor. Gemeinden mit einer geringeren Einwohnerzahl bedienen sich einer Freiwilligen Feuerwehr. Anzumerken ist hier, dass sich die Tätigkeiten und Aufgabenbereiche zwischen einer Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren nicht unterscheiden. Ein wesentlicher Faktor besteht darin, dass die Freiwilligen Feuerwehren über ehrenamtliche Mitglieder verfügen und daher keine nennenswerte Personalkosten anfallen. Somit ist es möglich, flächendeckend ein relativ kostengünstiges System zur Gefahrenabwehr vorzuhalten. Gleichwohl sind die dienstlichen Pflichten und Rechte zwischen den hauptamtlichen Mitarbeitern in einer Berufsfeuerwehr und den ehrenamtlichen Kräften in der Freiwilligen Feuerwehr nahezu identisch. Die Wehrführungen einer Freiwilligen Feuerwehr werden daher auch als Ehrenbeamte verpflichtet, vereidigt und ernannt und erhalten, neben den Gerätewarten und dem Jugendfeuerwehrwart, als Einzige eine geringe monatliche Aufwandsentschädigung.
Auch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bönningstedt ist für die Bürger und Gemeinde 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr einsatzbereit. Anders als bei Berufsfeuerwehren, bei denen die Mitarbeiter im Schichtdienst rund um die Uhr die Feuerwache besetzen, eilen hier die Feuerwehrangehörigen bei einer Alarmierung jedoch z. B. von ihrem eigentlichen Arbeitsplatz, von zu Hause oder ihren Freizeitaktivitäten ins Feuerwehrhaus und rücken von dort zu den Einsätzen aus. Trotzdem muss durch die interne Organisation in der Freiwilligen Feuerwehr zwingend sichergestellt sein, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an Feuerwehrkräften zu den Einsätzen zur Verfügung steht und die durch das Brandschutzgesetz definierten Hilfsfristen eingehalten werden. Nicht selten setzen die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder hierbei ihre Gesundheit und ihr Leben für die Hilfe am Nächsten aufs Spiel!
Die Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Pinneberg sind im Kreisfeuerwehrverband Pinneberg organisiert. Dieser betreibt die Feuerwehrtechnische-Zentrale, an der die Feuerwehrangehörigen im Kreis Pinneberg in diversen Lehrgängen aus- und fortgebildet werden und für alle Feuerwehren gemeinsam eine Schlauch-, Atemschutz- und Funkwerkstatt betrieben wird. Außerdem gehört zu den Aufgaben des Kreisfeuerwehrverbandes die Einrichtung des ABC-Dienstes (Löschzug Gefahrgut), der bei Vorfällen mit radioaktiven, biologischen und chemischen Stoffen oder im Katastrophenfall zum Einsatz kommt. Auch die Technische Einsatzleitung des Kreises Pinneberg sowie die kommunale Kreisfeuerwehrbereitschaft (Einheiten für den Großschadens- oder Katastrophenfall) werden über den Kreisfeuerwehrverband gestellt und technisch betreut. In diesen Einheiten wirken Feuerwehrangehörige – zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben in den Feuerwehren ihrer Heimatgemeinde – aus nahezu allen Feuerwehren des Kreises Pinneberg mit.