Beseitigung von Wespennestern

Feuerwehren informieren zum Thema „Entfernung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen“

In einzelnen Medien des Landes wurde dieser Tage über unseriöse Kosten bei der Beseitigung von Wespennestern durch Fachfirmen berichtet. Im Artikel wird explizit darauf hingewiesen, dass für das Entfernen dieser Nester die Freiwilligen Feuerwehren verständigt werden sollen.

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass diese Information nur bedingt stimmt.

Der Einsatz der Feuerwehr ist nur im Ausnahmefall angesagt – nämlich nur dann, wenn eine ausdrückliche Gefahr für Leib und Leben oder die öffentliche Sicherheit besteht. Im Zweifelsfall ist vorher das Ordnungsamt einzuschalten.

Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sie gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.

Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:

  • heftige, schnelle Bewegungen
  • längeres Verstellen der Flugbahn
  • Erschütterung des Nestes,
  • Manipulation am Nest oder Flugloch
  • direktes Anatmen der Tiere.

Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich. Die Entfernung von Nestern sollte ausschließlich von sach- und fachkundigen Experten vorgenommen werden.

Neben professionellen Schädlingsbekämpfern kann man sich auch an örtliche Imker, die Ordnungsämter oder das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) wenden.

Weitere Infos dazu: http://zufish.schleswig-holstein.de/detail?pstId=220058182

Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein: Beseitigung von Wespennestern